Diejenigen, die ihre berufliche Tätigkeit als Haupthinderungsgrund für ein Kind angeben, sehen sich vor allem durch zu lange und häufig wechselnde Arbeitszeiten überfordert, ein Kind angemessen und ausreichend zu betreuen und zu begleiten. Auffallend ist, dass vor allem Frauen die externe Kinderbetreuung als „unzureichend“ bezeichnen.