Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der Kosten.
Die Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Häufig werden die Behandlungskosten vollständig erstattet.
In seltenen Fällen ist die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich, fallweise wird auch Privatpatienten die Kostenübernahme durch ihre private Krankenversicherung verweigert